Macht Russland. 4
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Video: Macht Russland. 4

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Anonim

Dieser Text ist im Fantasy-Stil geschrieben. Alle Übereinstimmungen mit der Realität, einschließlich geografischer Namen, sind zufällig. Es wird dringend davon abgeraten, es vor Bürokraten, Mediensprechern und europäisch orientierten Personen vorzulesen.

Grundregeln der Power RUS

Inhalt:

Kapitel 1. Die souveränen Grundlagen der Weltanschauung.

Kapitel 2. Grundlagen der Eigentumsrechte.

Kapitel 3. Grundlagen des Geldumlaufs.

Kapitel 4. Grundlagen des Steuersystems.

Kapitel 5. Grundlagen des Sovereign-Geräts.

Kapitel 6. Grundlagen der höchsten Macht.

Kapitel 7. Grundlagen der Vertretungsmacht.

Kapitel 8. Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung.

Kapitel 9. Grundlagen der Informationsverbreitung.

Kapitel 10. Grundlagen des Bildungssystems.

Kapitel 11. Grundlagen des Sozialverhaltens.

Kapitel 12. Grundlagen der souveränen Planung.

Kapitel 13. Grundlagen der Justiz.

Kapitel 14. Grundrechte und -freiheiten.

Kapitel 4. Grundlagen des Steuersystems.

4.1. Das System der im Staatshaushalt erhobenen Steuern und die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung und der Abgaben in Russland werden durch die Grundregeln festgelegt, die in den Sondersteuerregeln näher beschrieben werden. In Russland werden die folgenden Steuern erhoben: Umsatzsteuer, Steuer auf natürliche Ressourcen, Verbrauchsteuer auf den Einzelhandelsverkauf von Kraftstoff, Edelschmuck, alkoholische Getränke und Tabakwaren, progressive Einkommensteuer auf Russen, Bürger anderer Länder und Staatenlose sowie als einmaliger Rentenbeitrag. Die Erhebung und Erhebung anderer Steuern und Gebühren ist untersagt.

4.2. Die Umsatzsteuer auf einen Hersteller von technischen und militärischen Produkten, Konsumgütern, landwirtschaftlichen Produkten und auf den Verkauf seiner Produkte, Waren, Arbeiten und Dienstleistungen im Ausland des Staates darf bei der Erbringung von Dienstleistungen, der Ausführung von Arbeiten und 1% des Warenwertes nicht überschreiten Umsatz im innerstaatlichen Einzelhandel 2%, in allen anderen Fällen 3%, mit Ausnahme von Alkohol und Tabakwaren, Edelschmuck und Pelzen, deren Steuer auf 5% des Umsatzes festgesetzt wird. Bei der Einfuhr von technischen Produkten in das Staatsgebiet wird eine Umsatzsteuer von 3%, landwirtschaftliche Produkte 4%, Gebrauchsgüter, Bau- und Dienstleistun der Regierung des Staates beträgt eine Umsatzsteuer von 1%. Der Verkauf von Produkten der schöpferischen und wissenschaftlichen Tätigkeit darf auf dem Staatsgebiet nicht mehr als 0,5% Umsatzsteuer unterliegen. Die Umsatzsteuer geht in Höhe von 16 % an den Haushalt der Siedlung oder Zemstvo, in der der Steuerzahler registriert ist, 33 % an den regionalen Haushalt, in dem der größte Teil des Umsatzes des Steuerzahlers getätigt wird, und der Rest an den Staatshaushalt.

4.3. Tarife für Lieferungen an staatliche Stellen, Haushaltsunternehmen und Organisationen, inkl. Unternehmen, die Wohngebäude und Gebäude von Haushaltsorganisationen mit Wärme versorgen, Unternehmen, die Produkte für industrielle und technische Zwecke herstellen, einschl. und Militärprodukte und landwirtschaftliche Produkte werden von der russischen Regierung seit Anfang Februar ständig auf der Grundlage der dokumentierten Produktionskosten der Lieferanten von Ressourcen oder Dienstleistungen, natürlichen Monopolen, für den vorherigen Zeitraum zuzüglich eines Überschusses von nicht mehr festgelegt als 7 % bei der Lieferung von Erdgas, Strom nicht mehr als 9 %, beim Güterverkehr auf der Schiene nicht mehr als 16 %.

4.4. Preise für die Lieferung von Benzin, Dieselkraftstoff und Heizöl an staatliche Stellen, Haushaltsunternehmen und -organisationen, Unternehmen, die Produkte für industrielle und technische Zwecke herstellen, inkl. und militärische Zwecke sowie Konsumgüter und landwirtschaftliche Produkte werden von der russischen Regierung seit Anfang Februar ständig auf der Grundlage der dokumentierten Produktionskosten der Hersteller von Lieferanten von Benzin, Dieselkraftstoff und Heizöl für die Vorperiode zuzüglich einer Überschreitung von höchstens 16 % Raffinerien um höchstens 9 % des Preises der Raffinerie oder des Preises für die Einfuhr von Kraftstoff in das Land, zuzüglich Transportkosten für die Lieferung des Kraftstoffs an den Verbraucher, im Großhandel Handel mit diesen Ressourcen.

4.5. Die Steuer auf natürliche Ressourcen wird durch Erlass des Zaren für einen Zeitraum von sechzehn Jahren eingeführt. Diese Steuer geht in Höhe von 33 % an den regionalen Haushalt, der natürliche Ressourcen produziert, und den Rest an den Staatshaushalt.

4.6. Die progressive Einkommensteuer für Arbeitnehmer in Russland wird von der Bojarenduma für einen Zeitraum von neun Jahren festgelegt und in Höhe von 5 % auf das Einkommen von Personen mit niedrigem Einkommen erhoben, die ein monatliches Einkommen oder Leistungen in Höhe von nicht mehr als zwei erhalten Mindestlöhne und darf 21% bei Einkommen über dreihundertdreißig Mindestlöhnen nicht überschreiten. Diese Steuer fließt vollständig in die Haushalte der Siedlungen oder deren Bezirke, in denen der Steuerzahler seinen ständigen Wohnsitz hat.

4.7. Die Verbrauchsteuer wird von der Regierung für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und geändert. Diese Steuer fließt vollständig in den Staatshaushalt.

4.8. Die einheitliche Rentensteuer wird von den Arbeitgebern in Höhe von 9% des gezahlten Monatseinkommens ihrer Arbeitnehmer an den staatlichen Rentenfonds abgeführt. Die nach den laufenden Rentenzahlungen verbleibenden Mittel des staatlichen Pensionsfonds können nur zur Finanzierung großer staatlicher Infrastrukturprojekte, zur Gewährleistung der rechtzeitigen Rückgabe und zur Zahlung von Zinsen für die Mittelverwendung in Höhe der offiziellen Inflation verwendet werden.

4.9 Bei der Durchführung von Export- oder Importgeschäften zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Offshore-Zonen wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 5 % entrichtet. Die Regel gilt nach vier Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Regeln.

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